Jugendschutz
1. Jugendliche unter 16 Jahren:
- Einlaß in die MEGA DiscoParty ist generell erst ab 16 Jahren.
- Einlaß in die MEGA DiscoParty ist generell erst ab 16 Jahren.
2. Jugendliche zwischen 16 und unter 18 Jahren:
a) Besuch ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten:
- Aufenthalt bis 24.00 Uhr erlaubt
- Ausweiskontrolle am Eingang
- Aufenthalt bis 24.00 Uhr erlaubt
- Ausweiskontrolle am Eingang
b) Besuch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten:
- Ausweiskontrolle am Eingang (Jugendlicher, Erziehungsberechtigter)
- Aufenthalt auch nach 24.00 Uhr unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
- Der Erziehungsberechtigte muss solange auf der Veranstaltung
- Der Erziehungsberechtigte muss solange auf der Veranstaltung
bleiben wie der Schutzbefohlene selbst um jederzeit Einfluss auf das
Verhalten
des Schutzbefohlenen nehmen zu können.
- Der Erziehungsberechtigte muss sich der Verantwortung bewusst sein, die er
- Der Erziehungsberechtigte muss sich der Verantwortung bewusst sein, die er
übernimmt und darf nicht über die Maßen alkoholisiert sein.
c) Erziehungsbeauftragung
- auch wenn eine schriftliche Erziehungsbeauftragung vorgelegt wird, ist
der
Aufenthalt bis 24.00 Uhr erlaubt.
- ein Aufenthalt auch nach 24.00 Uhr ist ausschließlich in Begleitung
eines
Erziehungsberechtigten möglich (siehe Punkt
2b)