Jugendschutz

1. Jugendliche unter 16 Jahren:
    - Einlaß in die MEGA DiscoParty ist generell erst ab 16 Jahren.

2. Jugendliche zwischen 16 und unter 18 Jahren:
   
    a) Besuch ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten:
          - Aufenthalt bis 24.00 Uhr erlaubt
          - Ausweiskontrolle am Eingang

    b) Besuch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten:
          - Ausweiskontrolle am Eingang (Jugendlicher, Erziehungsberechtigter)
          - Aufenthalt auch nach 24.00 Uhr unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
              - Der Erziehungsberechtigte muss solange auf der Veranstaltung
                bleiben wie der Schutzbefohlene selbst um jederzeit Einfluss auf das Verhalten
                des Schutzbefohlenen nehmen zu können. 
              - Der Erziehungsberechtigte muss sich der Verantwortung bewusst sein, die er  
                übernimmt und darf nicht über die Maßen alkoholisiert sein. 
      

    c) Erziehungsbeauftragung

          - auch wenn eine schriftliche Erziehungsbeauftragung vorgelegt wird, ist der
            Aufenthalt bis 24.00 Uhr erlaubt.
          - ein Aufenthalt auch nach 24.00 Uhr ist ausschließlich in Begleitung eines
            Erziehungsberechtigten möglich (siehe Punkt 2b)